§3 Bestellung von Gefahrgutbeauftragten

Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist für Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, gesetzlich vorgeschrieben. Diese Verpflichtung basiert auf dem ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) sowie auf nationalen Regelungen wie der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) in Deutschland. Der Gefahrgutbeauftragte ist für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter verantwortlich und trägt somit maßgeblich zur Sicherheit im Unternehmen bei.

Gefahrgutbeauftragter – Ihr Experte für sichere Gefahrguttransporte

§8 Aufgaben von Gefahrgutbeauftragten

Ein Gefahrgutbeauftragter überwacht die Einhaltung der Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter.  Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Überwachung von Transport, Verpackung und Kennzeichnung
  • Schulung des Personals im Umgang mit Gefahrgut
  • Erstellung von Jahres- und Unfallberichten
  • Beratung der Geschäftsleitung in allen Fragen zu Gefahrgutvorschriften

Er sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und sicherheitsrelevante Prozesse eingehalten werden.

1.3 Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind

Der sichere Umgang mit gefährlichen Gütern ist unerlässlich, um Mensch und Umwelt zu schützen. Eine regelmäßige Gefahrgutunterweisung für alle Mitarbeiter, die an der Beförderung, Verpackung oder dem Umgang mit Gefahrstoffen beteiligt sind, stellt sicher, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden und das Personal über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.

Eine professionelle Unterweisung umfasst:

  • **Erkennung von Gefahrenpotenzialen:** Mitarbeiter lernen, Risiken im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern frühzeitig zu erkennen und richtig darauf zu reagieren.
  • **Kenntnis der rechtlichen Vorschriften:** Die Unterweisung vermittelt ein tiefes Verständnis der ADR-Vorschriften sowie nationaler Gesetze, die die sichere Handhabung und Beförderung gefährlicher Güter regeln.
  • **Sicherheits- und Notfallmaßnahmen:** Im Notfall zählt jede Sekunde. Die Schulungen bereiten Mitarbeiter darauf vor, schnell und korrekt zu handeln, um Schäden zu minimieren und sich selbst sowie andere zu schützen.
  • **Minimierung von Unfällen und Strafen:** Gut geschultes Personal reduziert das Risiko von Unfällen erheblich. Gleichzeitig hilft die Einhaltung der Vorschriften, Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. 

In dem Unternehmen regelmäßig Gefahrgutunterweisungen durchzuführen, schützen sie nicht nur ihre Mitarbeiter und die Umwelt, sondern stellen auch die Konformität mit den gesetzlichen Bestimmungen sicher. Regelmäßige Schulungen tragen wesentlich dazu bei, Unfälle zu verhindern, rechtliche Vorgaben einzuhalten und die Sicherheit in der gesamten Lieferkette zu gewährleisten.