Berufskraftfahrer - Weiterbildung gemäß BKrFQG

Ihre Pflicht für mehr Sicherheit und Kompetenz

Innerhalb der Europäischen Union sind Lkw-Fahrer dazu verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese Pflicht betrifft alle Kraftfahrenden, die Fahrzeuge der Lkw-Klassen C1, C1E, C oder CE gewerblich nutzen.

Informationen & Inhalte
Die Weiterbildung, auch bekannt als EU-Kraftfahrer-Weiterbildung, hat einen Umfang von 35 Stunden und ist in 5 Schulungstage unterteilt. Die Inhalte umfassen: Verbesserung des Fahrverhaltens im Hinblick auf Verkehrssicherheit. Optimierung der Fahrzeugbedienung für einen wirtschaftlichen Betrieb. Sicherheitsvorschriften und rechtliche Grundlagen. Umgang mit Gefahrensituationen und Unfallverhütung.

Verpflegung:

Damit Sie sich voll auf die Weiterbildung konzentrieren können, bieten wir Ihnen eine umfassende Verpflegung an:

  • Frühstück
  • Mittagessen
  • Getränkeauswahl
Termine
Kosten & Anmeldung