Unterweisung

Das Verkehrsunternehmen hat aufgrund einer Änderung im EU-Recht seit dem 02.03.2016 die Verpflichtung seine Fahrer im Umgang hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen zu schulen und zu unterweisen, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden“ (Auszug aus der VO (EU) 165/2014, Artikel 33).

Ausbildungsinhalte
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