Verantwortung des Unternehmers für die Sicherheit der Mitarbeiter

Der Unternehmer trägt eine wesentliche Verantwortung für die Sicherheit seiner Mitarbeiter. Dies schließt ein, dass er dafür sorgt, dass alle Mitarbeiter sicherheitsgerechte Arbeitsmittel zur Verfügung haben und diese ohne Gefährdung für ihre Gesundheit verwenden können.

Grundsätzlich muss eine UVV-Prüfung vor Erstbetriebnahme durchgeführt werden, damit eine betriebs- und anwendersichere Verwendung gewährleistet werden kann. Darüber hinaus ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine UVV-Prüfung in einem regelmäßigen Abstand von maximal einem Jahr durchgeführt wird.

Fahrzeuge
(Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit = Betriebssicherheit) 

DGUV Vorschrift 70 (D29)

Flurförderzeuge
DGUV Vorschrift 68 (FEM 4.004)

Regale
DGUV Vorschrift 108 – 007

Leitern und Tritte
DGUV Vorschrift 208 – 016

Gerüste
gemäß TRBS 2121 Teil 1, DGUV 201-011

Hilfsmittel zur Ladungssicherung
gemäß VDI 2700

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
gemäß DGUV Grundsatz 312 – 906 & DGUV Regel 112 – 198

Flüssigkeitsstrahler (Hochdruckreiniger)
gemäß DGUV Regel 100 – 500 Kapitel 2.36

Ladebrücken und fahrbare Rampen
DGUV Vorschrift gemalt DGUV Grundsatz 308 – 007, DGUV Regel 108 -006

PAM „Personenaufnamemittel“
DGUV Regel 101-005